Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/22/0005

Ro 2022/22/0005Verwaltungsgerichtshof06.12.2023

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/22/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.12.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RO2022220005.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im bekämpften Umfang (Spruchpunkt II.) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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