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Ra 2022/22/0018•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/22/0018
Ra 2022/22/0018Verwaltungsgerichtshof21.08.2025
Die angefochtene Entscheidung wird im Umfang ihres Spruchpunkts I. (Abweisung der Beschwerde gegen die Versagung einer Karte für Geduldete) wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
B. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen den Spruchpunkt II. der angefochtenen Entscheidung (Zurückweisung des Antrags auf Befreiung von der Eingabengebühr für die Beschwerde) richtet, zurückgewiesen.
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