Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/22/0077

Ra 2022/22/0077Verwaltungsgerichtshof11.05.2023

Regest

Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4 Parteiengehör Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/22/0077

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.05.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022220077.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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