Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/02/0212

Ra 2023/02/0212Verwaltungsgerichtshof13.11.2024

Regest

Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit Begründung Allgemein Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Beweise Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches Gutachten Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Nachtrunk Tatbild Verfahrensrecht Beweismittel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/02/0212

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023020212.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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