Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/02/0239

Ra 2023/02/0239Verwaltungsgerichtshof18.11.2024

Regest

Parteiengehör Allgemein Verwaltungsstrafverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/02/0239

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023020239.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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