Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/03/0156

Ra 2023/03/0156Verwaltungsgerichtshof21.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/03/0156

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023030156.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Bund hat der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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