Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/04/0003

Ra 2023/04/0003Verwaltungsgerichtshof09.04.2026

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/04/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.04.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023040003.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Antrag der belangten Behörde auf Aufwandersatz wird abgewiesen.

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