Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/04/0235

Ra 2023/04/0235Verwaltungsgerichtshof26.11.2024

Regest

Beweismittel Sachverständigengutachten Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/04/0235

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023040235.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Das Land Salzburg (für die Revisionswerberin) hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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