Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/05/0014

Ra 2023/05/0014Verwaltungsgerichtshof14.04.2026

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/05/0014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023050014.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbenden Parteien haben (jeweils zu gleichen Teilen) der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Der Antrag der Oberösterreichischen Landesregierung auf Aufwandersatz wird abgewiesen.

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