Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/05/0023

Ra 2023/05/0023Verwaltungsgerichtshof18.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/05/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023050023.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbenden Parteien haben zu gleichen Teilen der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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