Verwaltungsgerichtshof Ro 2023/06/0008

Ro 2023/06/0008Verwaltungsgerichtshof16.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2023/06/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RO2023060008.J00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerberin hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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