Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/06/0148

Ra 2023/06/0148Verwaltungsgerichtshof09.11.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/06/0148

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.11.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023060148.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Gemeinde Mutters hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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