Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/06/0230

Ra 2023/06/0230Verwaltungsgerichtshof16.12.2024

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Baubewilligung BauRallg6 Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/06/0230

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023060230.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerberin hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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