Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/07/0104

Ra 2023/07/0104Verwaltungsgerichtshof26.09.2024

Regest

Besondere Rechtsgebiete Beweismittel Sachverständigenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/07/0104

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023070104.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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