Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/08/0122

Ra 2023/08/0122Verwaltungsgerichtshof22.12.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/08/0122

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.12.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023080122.L00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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