Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/08/0147

Ra 2023/08/0147Verwaltungsgerichtshof13.07.2026

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/08/0147

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.07.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023080147.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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