Verwaltungsgerichtshof Ro 2023/10/0011

Ro 2023/10/0011Verwaltungsgerichtshof27.11.2024

Regest

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2023/10/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RO2023100011.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die „Revisionsbeantwortung“ der Landesumweltanwaltschaft Salzburg wird zurückgewiesen.

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