Verwaltungsgerichtshof Ro 2023/11/0016

Ro 2023/11/0016Verwaltungsgerichtshof17.12.2024

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2023/11/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RO2023110016.J00

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Das angefochtene Erkenntnis wird dahingehend abgeändert, dass die Beschwerde der Mitbeteiligten gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 22. Juni 2023 abgewiesen wird.

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