Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/11/0093

Ra 2023/11/0093Verwaltungsgerichtshof08.07.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/11/0093

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.07.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023110093.L00

Spruch

gefasst:

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Aufwandersatz wird nicht zugesprochen.

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