Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/11/0162

Ra 2023/11/0162Verwaltungsgerichtshof08.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/11/0162

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023110162.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerberin hat der Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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