Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/11/0166

Ra 2023/11/0166Verwaltungsgerichtshof15.10.2024

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/11/0166

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023110166.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird insoweit, als damit die Anhaltung des Mitbeteiligten am 28. Jänner 2023 auf der Polizeiinspektion Feldkirchen ab 17:00 Uhr und seine daran anschließende Verbringung ins Klinikum Klagenfurt bis zu seiner Aufnahme um etwa 19:35 Uhr für rechtswidrig erklärt wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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