Verwaltungsgerichtshof Ro 2023/12/0040

Ro 2023/12/0040Verwaltungsgerichtshof20.04.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2023/12/0040

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.04.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RO2023120040.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang der Anfechtung (sohin hinsichtlich Spruchpunkt A1) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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