Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/12/0145

Ra 2023/12/0145Verwaltungsgerichtshof11.05.2026

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/12/0145

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.05.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023120145.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

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