Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/13/0033

Ra 2023/13/0033Verwaltungsgerichtshof20.12.2024

Regest

Ermessen VwRallg8

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/13/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023130033.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im angefochtenen Umfang (Spruchpunkt II.) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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