Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/13/0171

Ra 2023/13/0171Verwaltungsgerichtshof19.12.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/13/0171

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023130171.L01

Spruch

Der vollstreckbare Anspruch des Antragsgegners aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 10. Juni 2025, Ra 2023/13/017116, auf Ersatz von Aufwendungen in der Höhe von 1.080,15 €, zu dessen Hereinbringung mit dem Beschluss des Bezirksgerichts Bregenz vom 2. September 2025, 68 E 2315/25i2, die Fahrnis und Forderungsexekution bewilligt wurde, ist erloschen.

Beide Parteien haben den im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof erwachsenen Aufwand selbst zu tragen.

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