Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/15/0054

Ra 2023/15/0054Verwaltungsgerichtshof19.12.2024

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/15/0054

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023150054.L00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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