Verwaltungsgerichtshof Ro 2023/16/0003

Ro 2023/16/0003Verwaltungsgerichtshof17.06.2026

Regest

Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2023/16/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RO2023160003.J00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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