Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/16/0055

Ra 2023/16/0055Verwaltungsgerichtshof30.06.2026

Regest

Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/16/0055

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023160055.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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