Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/16/0068

Ra 2023/16/0068Verwaltungsgerichtshof24.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/16/0068

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023160068.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in Höhe von 1.346,40 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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