Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/17/0126

Ra 2023/17/0126Verwaltungsgerichtshof18.12.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/17/0126

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023170126.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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