Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/17/0130

Ra 2023/17/0130Verwaltungsgerichtshof26.02.2024

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/17/0130

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023170130.L00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.