Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/21/0008

Ra 2023/21/0008Verwaltungsgerichtshof04.07.2024

Regest

Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/21/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.07.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023210008.L01

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 2.212,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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