Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/21/0043

Ra 2023/21/0043Verwaltungsgerichtshof22.10.2025

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Beweismittel freie Beweiswürdigung Parteiengehör Parteiengehör Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/21/0043

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023210043.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.