Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/21/0062

Ra 2023/21/0062Verwaltungsgerichtshof03.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/21/0062

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.04.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023210062.L00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.