Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/21/0092

Ra 2023/21/0092Verwaltungsgerichtshof19.08.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/21/0092

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.08.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023210092.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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