Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/21/0159

Ra 2023/21/0159Verwaltungsgerichtshof08.05.2025

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/21/0159

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.05.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023210159.L00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

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