Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/21/0194

Ra 2023/21/0194Verwaltungsgerichtshof22.02.2024

Regest

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/21/0194

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023210194.L00

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Spruchpunkte A.II. und A.IV. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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