Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/22/0185

Ra 2023/22/0185Verwaltungsgerichtshof27.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/22/0185

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023220185.L00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Aufwandersatz wird nicht zugesprochen.

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