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Ra 2024/01/0057•Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/01/0057
Ra 2024/01/0057Verwaltungsgerichtshof25.11.2024
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Trennbarkeit gesonderter Abspruch
Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit es den Spruchpunkt 1. des Straferkenntnisses der Landespolizeidirektion Wien vom 9. Mai 2023 betrifft, einschließlich des Ausspruchs gemäß § 52 Abs. 8 VwGVG wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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