Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/01/0057

Ra 2024/01/0057Verwaltungsgerichtshof25.11.2024

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Trennbarkeit gesonderter Abspruch

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/01/0057

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024010057.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit es den Spruchpunkt 1. des Straferkenntnisses der Landespolizeidirektion Wien vom 9. Mai 2023 betrifft, einschließlich des Ausspruchs gemäß § 52 Abs. 8 VwGVG wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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