Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/01/0330

Ra 2024/01/0330Verwaltungsgerichtshof21.05.2026

Regest

Ermessen VwRallg8

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/01/0330

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024010330.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Revisionsbeantwortung der Niederösterreichischen Landesregierung wird zurückgewiesen.

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