Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/02/0107

Ra 2024/02/0107Verwaltungsgerichtshof24.05.2024

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/02/0107

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.05.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024020107.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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