Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/02/0154

Ra 2024/02/0154Verwaltungsgerichtshof18.03.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/02/0154

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024020154.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im angefochtenen Umfang, soweit es die Spruchpunkte 2. bis 4. des Straferkenntnisses der Landespolizeidirektion Steiermark vom 20. November 2023, VStV/923301073994/2023, betrifft wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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