Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/02/0218

Ra 2024/02/0218Verwaltungsgerichtshof13.05.2026

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3 Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/02/0218

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.05.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024020218.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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