Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/03/0034

Ra 2024/03/0034Verwaltungsgerichtshof20.12.2024

Regest

Ermessen VwRallg8

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/03/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024030034.L00

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Spruchpunkte 1. und 3. des angefochtenen Erkenntnisses richtet, zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

Im Übrigen wird die Revision als unbegründet abgewiesen.

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