Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/03/0101

Ra 2024/03/0101Verwaltungsgerichtshof11.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/03/0101

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024030101.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist wird als unbegründet abgewiesen.

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