Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/03/0114

Ra 2024/03/0114Verwaltungsgerichtshof21.05.2026

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/03/0114

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024030114.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der zweitrevisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die Revisionsbeantwortungen der erstrevisionswerbenden Partei und der zweitrevisionswerbenden Partei werden jeweils zurückgewiesen.

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