Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/04/0004

Ra 2024/04/0004Verwaltungsgerichtshof20.03.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/04/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024040004.L00

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben und der angefochtene Beschluss im angefochtenen Umfang, also betreffend den Pauschalgebührenersatz für den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, dahingehend abgeändert, dass der Antrag, die Auftraggeberin zum Ersatz der für den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung entrichteten Pauschalgebühren in Höhe von € 9.723,00 an die Antragstellerin zu verpflichten, abgewiesen wird.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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