Verwaltungsgerichtshof Ro 2024/04/0023

Ro 2024/04/0023Verwaltungsgerichtshof18.02.2026

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2024/04/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RO2024040023.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Antrag der revisionswerbenden Partei auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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