Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/04/0305

Ra 2024/04/0305Verwaltungsgerichtshof27.02.2025

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Formgebrechen nicht behebbare NICHTBEHEBBARE materielle Mängel Gewerberecht Inhalt des Spruches Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/04/0305

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040305.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang der Anfechtung, sohin hinsichtlich des zweiten Spruchteiles des Spruchpunktes I.2., wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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