Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/04/0422

Ra 2024/04/0422Verwaltungsgerichtshof21.07.2026

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/04/0422

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.07.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024040422.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerberin hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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